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Bewerbung

Wiedereinstieg ins Büro nach Familien- oder Pflegezeit

Nach drei, fünf oder zehn Jahren zurückzukommen ist im Büro leichter als in vielen anderen Feldern – wenn die Lücke benannt und die Software aufgefrischt ist. Was das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt und wie der Lebenslauf aussehen sollte.

5 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Der Ausgangspunkt ist besser, als er sich anfühlt

Büroberufe gehören zu den Feldern, in denen ein Wiedereinstieg nach mehreren Jahren realistisch ist. Der Grund ist einfach: Der Kern der Arbeit – Vorgänge ordnen, Sachverhalte prüfen, Schriftverkehr führen, Fristen halten – verändert sich langsam. Was sich verändert, sind die Werkzeuge, und Werkzeuge lassen sich in Wochen lernen.

Trotzdem ist der Wiedereinstieg schwer, und die Schwierigkeit liegt selten dort, wo sie vermutet wird. Sie liegt nicht bei den Arbeitgebern, sondern in der Bewerbung: in einem Lebenslauf, der die Jahre verschweigt, in einem Anschreiben, das sich entschuldigt, und in Softwareangaben, die auf dem Stand von vor sieben Jahren sind.

Die Rückkehr zum bisherigen Arbeitgeber

Wer in Elternzeit ist, hat ein Arbeitsverhältnis, das ruht, und muss sich nicht neu bewerben. Der Anspruch auf Elternzeit besteht nach § 15 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes; bis zu 24 Monate davon können zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag genommen werden.

Während der Elternzeit ist Teilzeit bis zu durchschnittlich 32 Wochenstunden zulässig, und unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Anspruch darauf, die Arbeitszeit zu verringern: bei mehr als 15 Beschäftigten, nach mehr als sechs Monaten Beschäftigung, in einem Rahmen von 15 bis 32 Wochenstunden und mit einer Anmeldefrist, die sich nach dem Alter des Kindes richtet. Wer diesen Weg gehen kann, sollte ihn prüfen, bevor er sich anderswo bewirbt – eine Teilzeittätigkeit beim bisherigen Arbeitgeber hält die Verbindung zum Beruf aufrecht und verkürzt die Lücke, um die es später geht.

Die Lücke gehört benannt

Ein Lebenslauf mit einer unerklärten Unterbrechung von vier Jahren erzeugt eine Frage, und diese Frage beantwortet die sichtende Person mit der ungünstigsten verfügbaren Vermutung. Ein Lebenslauf, in dem die Unterbrechung als Zeile steht, erzeugt keine Frage.

Die Zeile ist kurz und sachlich: der Zeitraum und die Bezeichnung – Elternzeit, Familienzeit, Pflege eines Angehörigen. Eine Begründung, eine Schilderung oder eine Aufwertung der Betreuungsarbeit zu einer Führungsaufgabe gehört nicht dazu; solche Formulierungen fallen auf und wirken defensiv.

Was in dieselbe Zeile gehört, ist alles, was Sie in dieser Zeit tatsächlich getan haben und was mit Arbeit zu tun hat: eine Fortbildung, eine geringfügige Beschäftigung, eine ehrenamtliche Kassenführung, die Buchhaltung eines Vereins, die Elternvertretung mit Protokollführung. Das sind keine Notbehelfe, sondern Tätigkeiten mit denselben Werkzeugen, die Sie auch beruflich benutzen.

Was tatsächlich aufzufrischen ist

Fragen Sie sich vor der ersten Bewerbung, was sich in Ihrem Feld verändert hat, und prüfen Sie es an den Ausschreibungen statt an Ihrem Gefühl. In den meisten Bürofeldern sind es drei Dinge.

Erstens die Bürosoftware: Oberflächen, Cloudspeicher, Zusammenarbeit an gemeinsamen Dokumenten, Videokonferenzen als Selbstverständlichkeit. Zweitens das Fachsystem – das ERP-System, die Kanzleisoftware, das Fachverfahren –, das inzwischen in einer neuen Fassung läuft oder ganz ausgetauscht wurde. Drittens die Rechtsgrundlagen, wenn Sie in einem regulierten Bereich gearbeitet haben: Lohn und Gehalt, Sozialversicherung und Steuerrecht ändern sich jährlich.

Welche Angaben dazu in die Bewerbung gehören, behandeln die Beiträge zu den Office-Kenntnissen und zur Fachsoftware. Wichtig ist der Grundsatz: Schreiben Sie den heutigen Stand, nicht den von damals – und schreiben Sie dazu, wenn Sie eine Anwendung in einer früheren Version kennen.

Der Satz im Anschreiben

Ein Satz genügt, und er sollte nach vorn schauen statt zurück. Nicht „nach einer familienbedingten Pause möchte ich gern wieder …", sondern die Entscheidung und der Zeitpunkt: „Nach der Elternzeit steige ich zum 1. Oktober wieder ein und suche eine Stelle in der Sachbearbeitung mit 25 Wochenstunden."

Wenn Sie eine Weiterbildung gemacht haben, gehört sie in denselben Absatz. Wenn nicht, gehört dorthin, woran Sie in Ihrem Feld drangeblieben sind. Und wenn beides fehlt, lassen Sie den Absatz bei diesem einen Satz – ein ausführlicher Rechtfertigungsabsatz macht die Lücke größer, nicht kleiner.

Welche Stellen den Einstieg erleichtern

Drei Zuschnitte sind für Rückkehrende erfahrungsgemäß offener. Der erste sind Teilzeitstellen, die ohnehin schwerer zu besetzen sind – wie Sie sich darauf bewerben, steht im Beitrag zur Bewerbung auf eine Teilzeitstelle. Der zweite sind befristete Vertretungen, etwa während einer Elternzeit: Sie sind zeitlich begrenzt, aber sie bringen einen aktuellen Eintrag in den Lebenslauf und enden häufiger in einer Festanstellung, als der Vertrag vermuten lässt. Der dritte ist der öffentliche Dienst, der Teilzeit im Stellenplan führt und bei dem die Auswahl an festgelegten Kriterien entlangläuft.

Auch die Zeitarbeit ist ein Weg zurück, und zwar ein schnellerer als die meisten – mit Einschränkungen, die der Beitrag zur Zeitarbeit im Büro beschreibt.

Der Zeitpunkt der Bewerbung

Bewerben Sie sich, bevor Sie zurück müssen, nicht danach. Zwischen einer Bewerbung und dem ersten Arbeitstag liegen in diesem Feld regelmäßig sechs bis zehn Wochen, im öffentlichen Dienst deutlich mehr. Wer erst sucht, wenn die Betreuung steht und das Geld knapp wird, verhandelt unter Druck – und Druck ist der schlechteste Berater bei der Frage, welche Stelle man annimmt.

Nennen Sie in der Bewerbung einen Eintrittstermin, der realistisch ist, und halten Sie ihn. Die offenen Stellen zeigen, welche Zuschnitte gerade zu haben sind.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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