Zum Inhalt springen
Bewerbung

Rechtschreibung ist in Büroberufen ein Eignungsmerkmal

Ein Tippfehler in der Bewerbung wiegt in der Sachbearbeitung schwerer als anderswo, weil die Korrespondenz die Arbeit ist. Welche Fehler die Rechtschreibprüfung nicht findet, was die DIN 5008 regelt und wie ein belastbarer Korrekturgang aussieht.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Warum derselbe Fehler unterschiedlich viel kostet

Ein Rechtschreibfehler in der Bewerbung eines Lageristen ist eine Unachtsamkeit. Derselbe Fehler in der Bewerbung einer Sachbearbeiterin ist eine Aussage über die künftige Arbeit, denn die künftige Arbeit besteht zu einem erheblichen Teil aus Schriftverkehr: Bestellbestätigungen, Mahnungen, Bescheide, Mandantenschreiben, Protokolle. Wer eine Mahnung mit einem falschen Betrag oder einem falschen Namen herausgibt, verursacht einen Vorgang; wer einen Bescheid falsch formuliert, verursacht einen Widerspruch.

Personalverantwortliche in diesem Feld wissen das und lesen entsprechend. Es ist deshalb kein Zufall, dass Sprachrichtigkeit in Ausschreibungen für Sekretariat und Sachbearbeitung regelmäßig ausdrücklich verlangt wird – als „sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift" oder „stilsicheres Deutsch". Das ist kein Baustein, sondern ein Kriterium.

Was die Rechtschreibprüfung nicht findet

Die eingebaute Prüfung Ihrer Textverarbeitung findet Wörter, die es nicht gibt. Sie findet nicht Wörter, die es gibt und die an dieser Stelle falsch sind – und das ist der überwiegende Teil der Fehler in Bewerbungen.

Dazu gehören die Verwechslungen gleich oder ähnlich klingender Wörter: das und dass, seit und seid, wieder und wider, Sie und sie, Ihnen und ihnen. Dazu gehören Bezugsfehler, bei denen ein Satz mit einem Singular beginnt und mit einem Plural endet. Dazu gehören stehengebliebene Reste einer früheren Fassung – der Name des vorigen Arbeitgebers im dritten Absatz ist der klassische und zugleich schwerste Fall, weil er zeigt, dass dieselbe Datei mehrfach verschickt wurde.

Und dazu gehören Zahlen: ein falsches Jahr im Lebenslauf, eine Telefonnummer mit einer Ziffer zu wenig, ein Datum, das auf das Vorjahr lautet. Nichts davon markiert die Prüfung.

Was die DIN 5008 regelt

Die DIN 5008 enthält die Schreib- und Gestaltungsregeln für die Text- und Informationsverarbeitung und ist in den kaufmännischen und Verwaltungsberufen Ausbildungs- und Prüfungsstoff. Sie legt unter anderem fest, wie ein Geschäftsbrief aufgebaut ist – Anschriftenfeld, Informationsblock, Betreffzeile ohne das Wort „Betreff", Abstände –, und sie regelt Schreibweisen, die im Alltag oft falsch gehandhabt werden.

Drei Beispiele, die in Bewerbungen regelmäßig auffallen: Abkürzungen aus mehreren Wörtern werden mit Leerzeichen geschrieben, also „z. B." und nicht „z.B.". Für das Datum sind die numerische Form mit vierstelliger Jahreszahl und die alphanumerische Form üblich; eine Mischform ist es nicht. Und Telefonnummern werden gegliedert, ohne dass Klammern, Schrägstriche und Bindestriche munter gemischt werden.

Wer sich auf eine Stelle bewirbt, in der nach dieser Norm gearbeitet wird, und ein Anschreiben abgibt, das ihr widerspricht, liefert einen Beleg gegen sich selbst. Das ist der Gedanke, den der Beitrag zur Bewerbung als Arbeitsprobe ausführt.

Ein Korrekturgang, der etwas findet

Das übliche Vorgehen – den Text noch einmal am Bildschirm durchlesen – findet fast nichts, weil das Auge liest, was es erwartet. Vier Schritte helfen tatsächlich, und sie kosten zusammen eine halbe Stunde.

Erstens: Abstand. Legen Sie den fertigen Text einen Tag beiseite. Was Sie gerade geschrieben haben, können Sie nicht korrigieren, weil Sie es noch auswendig kennen.

Zweitens: Medienwechsel. Drucken Sie das Dokument aus oder lesen Sie es als PDF auf einem anderen Gerät. Ein veränderter Zeilenumbruch bringt das Auge dazu, wieder Wort für Wort zu lesen.

Drittens: rückwärts. Lesen Sie den letzten Satz zuerst, dann den vorletzten. Das zerstört den Sinnzusammenhang – und genau deshalb sehen Sie die Wörter statt der Bedeutung. Für Zahlen und Eigennamen ist das der wirksamste Schritt.

Viertens: eine zweite Person. Nicht, um über Formulierungen zu diskutieren, sondern mit einem einzigen Auftrag: Fehler markieren, nicht bewerten.

Die Fehler, die am teuersten sind

Drei Sorten wiegen deutlich schwerer als der Rest, weil sie nicht nach Flüchtigkeit aussehen, sondern nach Gleichgültigkeit.

Der falsch geschriebene Name des Empfängers oder des Unternehmens ist der erste. Er steht ganz oben, wird als Erstes gelesen und lässt sich mit zwei Minuten Recherche vermeiden – wie, steht im Beitrag zum Finden des Adressaten. Der falsche Name des Arbeitgebers im Fließtext ist der zweite. Und der dritte ist die falsche Stellenbezeichnung: Wer sich auf „Sachbearbeiter Einkauf" bewirbt und im Anschreiben von der „Position im Vertriebsinnendienst" schreibt, hat eine Mappe verschickt, die für jemand anderen gebaut war.

Wenn Deutsch nicht Ihre erste Sprache ist

Dann gilt dasselbe Kriterium, aber es gibt einen zusätzlichen Schritt, der sich lohnt: Lassen Sie den Text von jemandem gegenlesen, der beruflich schreibt, und bitten Sie um Hinweise auf Wendungen, die formal richtig, aber unüblich sind. Genau daran – nicht an Grammatikfehlern – erkennt man einen Text, der nicht aus der Geschäftskorrespondenz kommt.

Und nennen Sie Ihr Sprachniveau, wenn Sie einen Nachweis haben, mit der Stufe des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens statt mit einer eigenen Einschätzung. Dasselbe Prinzip gilt für Softwareangaben, wie der Beitrag zu den Office-Kenntnissen zeigt: Eine überprüfbare Angabe ist mehr wert als eine freundliche.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

Weiterlesen

Alle Artikel

Wiedereinstieg ins Büro nach Familien- oder Pflegezeit

Nach drei, fünf oder zehn Jahren zurückzukommen ist im Büro leichter als in vielen anderen Feldern – wenn die Lücke benannt und die Software aufgefrischt ist. Was das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt und wie der Lebenslauf aussehen sollte.

5 Min. Lesezeit

Jobsbewerbung verwendet nur die Cookies, die für den Betrieb der Seite nötig sind. Kein Tracking, keine Werbenetzwerke, keine Auswertung Ihres Verhaltens. Einzelheiten stehen in der Datenschutzerklärung.

Datenschutz