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Gehalt

Öffentlicher Dienst oder Privatwirtschaft: was das Geld angeht

Im Tarifvertrag folgt das Entgelt aus der Tätigkeit, nicht aus der Verhandlung. Wie Entgeltgruppe und Stufe zustande kommen, was bei einem Wechsel anrechenbar ist und welche Bestandteile beim Vergleich regelmäßig vergessen werden.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Zwei Systeme, die nicht vergleichbar aussehen

Wer aus einem Unternehmen in eine Verwaltung wechselt, steht vor einem Vergütungssystem, das nach anderen Regeln funktioniert – und der häufigste Fehler beim Vergleich ist, nur auf die Zahl am Monatsende zu schauen.

In der Privatwirtschaft wird verhandelt. Das Gehalt ergibt sich aus Angebot, Nachfrage, Verhandlungsgeschick und dem, was der Arbeitgeber bereit ist zu zahlen. Im öffentlichen Dienst gibt es diese Verhandlung nicht. Das Entgelt folgt aus zwei Größen, die beide festgelegt sind: der Entgeltgruppe und der Stufe.

Wie die Entgeltgruppe zustande kommt

Die Entgeltgruppe richtet sich nach der Tätigkeit, nicht nach der Person. Maßgeblich ist die Entgeltordnung, die für jede Gruppe Tätigkeitsmerkmale beschreibt; die auszuübende Tätigkeit wird daran gemessen. Wer dieselbe Arbeit macht, ist in derselben Gruppe – unabhängig davon, wie gut er verhandeln kann.

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst kennt die Entgeltgruppen 1 bis 15. Für die Länder gilt ein eigener Tarifvertrag mit vergleichbarer Struktur, für Bund und Kommunen jeweils eigene Fassungen. In Stellenausschreibungen steht die Entgeltgruppe in der Regel mit dabei, und sie ist keine Verhandlungsposition, sondern eine Angabe: Die Stelle ist so bewertet.

Das hat eine Folge, die viele übersehen: Wer mehr verdienen will, muss eine höherwertige Tätigkeit übernehmen. Eine Gehaltserhöhung ohne Aufgabenwechsel gibt es außerhalb der Tarifrunden nicht.

Wie die Stufe zustande kommt

Innerhalb der Entgeltgruppe gibt es Stufen, die mit der Zeit durchlaufen werden. Die meisten Gruppen kennen sechs davon, und die Laufzeiten sind gestaffelt: ein Jahr von Stufe 1 zu Stufe 2, zwei Jahre bis Stufe 3, drei bis Stufe 4, vier bis Stufe 5 und fünf bis Stufe 6. Wer den ganzen Weg geht, erreicht die letzte Stufe nach insgesamt fünfzehn Jahren.

Der Punkt, an dem beim Wechsel tatsächlich etwas zu holen ist, liegt hier. Bei der Einstellung wird geprüft, ob einschlägige Berufserfahrung vorliegt; wird sie anerkannt, erfolgt die Zuordnung zu einer höheren Stufe als der ersten. „Einschlägig" heißt dabei: in einer Tätigkeit erworben, die der neuen im Wesentlichen entspricht – nicht irgendeine Berufserfahrung.

Deshalb der praktische Rat für den Wechsel: Legen Sie Ihre bisherigen Tätigkeiten so dar, dass die Entsprechung erkennbar wird, und zwar mit Zeugnissen. Das ist die einzige Stelle des Verfahrens, an der Ihr Vortrag Geld bewegt.

Was beim Vergleich regelmäßig vergessen wird

Fünf Bestandteile stehen nicht im Monatsentgelt und gehören trotzdem in die Rechnung.

Die Jahressonderzahlung, deren Höhe sich nach Entgeltgruppe und Tarifgebiet richtet. Die betriebliche Zusatzversorgung, die im öffentlichen Dienst überwiegend arbeitgeberfinanziert ist und in der Privatwirtschaft häufig nicht. Der Urlaub, der im TVöD bei einer Fünftagewoche 30 Arbeitstage beträgt. Die Zeitzuschläge für Überstunden, Nachtarbeit und Feiertage, die tariflich festgelegt sind. Und die Vermögenswirksamen Leistungen.

Auf der anderen Seite stehen Bestandteile, die in Unternehmen üblich und im öffentlichen Dienst selten sind: variable Vergütung, Firmenwagen, Aktienprogramme, außertarifliche Zulagen. Wer vergleicht, sollte beides auf ein Jahr hochrechnen – der Beitrag zur Gehaltsvorstellung in der Bewerbung beschreibt, warum das Jahresbrutto die einzige belastbare Größe ist.

Was sich nicht in Geld ausdrücken lässt

Zwei Unterschiede wiegen für viele schwerer als die Zahl.

Der erste ist die Planbarkeit. Die Stufenlaufzeiten sind bekannt, die Tarifrunden kommen regelmäßig, und die Stelle ist im Stellenplan verankert. Wer wissen will, was er in vier Jahren verdient, kann es ausrechnen. In einem Unternehmen kann er es nicht.

Der zweite ist die Beweglichkeit nach oben. Im öffentlichen Dienst hängt der Aufstieg an der Verfügbarkeit einer höherwertigen Stelle und an einem Auswahlverfahren; das dauert. In einem wachsenden Unternehmen kann derselbe Schritt in achtzehn Monaten geschehen – oder eben nie, wenn das Unternehmen nicht wächst.

Der Wechsel in die Gegenrichtung

Aus dem öffentlichen Dienst in die Privatwirtschaft zu wechseln ist möglich und wird unterschätzt. Wer Verwaltungsrecht kann, ist für Bereiche interessant, in denen Unternehmen mit Behörden zu tun haben: Fördermittel, Genehmigungsverfahren, Vergaberecht, Compliance. Wer Personalsachbearbeitung im Tarifbereich kann, kann sie auch in einem tarifgebundenen Unternehmen.

Was dabei verloren geht, ist die Zusatzversorgung in ihrer bisherigen Form und die Stufensystematik. Was gewonnen wird, ist die Verhandelbarkeit – und für die braucht es Vorbereitung, weil sie im bisherigen Berufsleben nie nötig war. Der Beitrag über eine zu hoch oder zu tief angesetzte Gehaltsvorstellung beschreibt, worauf es dabei ankommt, und der Beitrag zur Bewerbung bei Behörde oder Unternehmen die Unterschiede im Verfahren. Eine Übersicht der Größenordnungen im Feld finden Sie unter Gehalt.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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