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Bewerbung

Bewerbung bei einer Behörde und bei einem Unternehmen: die Unterschiede

Im öffentlichen Dienst folgt die Auswahl einem Grundsatz aus dem Grundgesetz, in Unternehmen einer Entscheidung. Was das für Fristen, Unterlagen, Gespräch und Gehalt bedeutet – und welche Angaben in der Behördenbewerbung zwingend sind.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Zwei Verfahren mit zwei Logiken

Ein Unternehmen sucht jemanden, der die Arbeit erledigt, und entscheidet dabei weitgehend frei – begrenzt nur durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und das, was es sich selbst an Regeln gegeben hat. Eine Behörde entscheidet nicht frei. Für sie gilt Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes: Jeder Deutsche hat nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amt.

Aus diesem Satz, dem Grundsatz der Bestenauslese, folgt fast alles, was eine Behördenbewerbung von einer Unternehmensbewerbung unterscheidet. Wenn die Auswahl an nachprüfbaren Kriterien erfolgen muss, dann muss sie ausgeschrieben, dokumentiert und vergleichend getroffen werden – und ein unterlegener Bewerber kann sie überprüfen lassen.

Was das für die Frist bedeutet

In Unternehmen ist die Bewerbungsfrist eine Absichtserklärung. Wer zwei Tage später schreibt und passt, wird gelesen; wer sehr früh schreibt, wird manchmal schon eingeladen, bevor die Frist abläuft.

In Behörden ist die Frist eine Frist. Verspätet eingegangene Bewerbungen werden regelmäßig nicht berücksichtigt, weil eine Berücksichtigung das Verfahren angreifbar machen würde. Umgekehrt geschieht bis zum Fristablauf nichts: Es wird nicht vorsortiert und niemand vorab eingeladen. Danach beginnt die Prüfung, und sie dauert – Personalamt, Fachamt, Personalrat und gegebenenfalls Gleichstellungsbeauftragte sind beteiligt.

Rechnen Sie im öffentlichen Dienst mit Wochen bis Monaten zwischen Fristablauf und Einladung. Das ist kein Desinteresse, sondern Gremienarbeit. Ein Nachfassen beschleunigt hier wenig; die Gründe stehen im Beitrag zum Nachfassen.

Was das für die Unterlagen bedeutet

Behörden prüfen zuerst auf formale Eignung. Das heißt: Die geforderten Nachweise müssen vorliegen, und zwar alle. Fehlt der Nachweis über den Abschluss, der in der Ausschreibung als Voraussetzung genannt ist, scheidet die Bewerbung aus, auch wenn der Abschluss vorhanden ist – geprüft wird, was in der Akte liegt.

Zusätzlich verlangen viele Ausschreibungen Angaben, die in der Privatwirtschaft unüblich sind: die Bereitschaft zu einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung bei bestimmten Aufgaben, Angaben zur Schwerbehinderung, wenn Sie sie geltend machen wollen, gelegentlich einen ausgefüllten Bewerbungsbogen zusätzlich zu den freien Unterlagen. Diesen Bogen zu ignorieren ist der häufigste vermeidbare Fehler; er ist die Grundlage, auf der verglichen wird.

Ein Deckblatt braucht dort niemand, und die Anlagen werden in der vorgegebenen Reihenfolge abgeheftet. Was in die Anlagen gehört, behandelt der Beitrag zu den Zeugnissen und Nachweisen.

Was das für das Gespräch bedeutet

Ein Vorstellungsgespräch in einem Unternehmen ist ein Gespräch: zwei bis vier Personen, ein Ablauf, der sich verschieben kann, Raum für Rückfragen. Ein Auswahlgespräch in einer Behörde ist ein Verfahren: eine Kommission, ein Fragenkatalog, der für alle Bewerberinnen und Bewerber derselbe ist, ein Protokoll und häufig eine Punktbewertung.

Das hat zwei praktische Folgen. Erstens werden Sie die Fragen beantworten, die auf der Liste stehen, und nicht die, auf die Sie sich freuen – ein Gespräch, das abschweift, würde die Vergleichbarkeit gefährden. Zweitens zählt, was Sie in der Sitzung sagen, und nicht, was danach im Flur noch besprochen wird. Antworten Sie deshalb vollständig, auch wenn es sich anfühlt, als wüsste die Kommission das schon.

Häufig gehört ein schriftlicher Teil dazu: eine Fallbearbeitung, ein Text, ein Test. Was dabei verlangt wird, beschreibt der Beitrag zur Arbeitsprobe im Vorstellungsgespräch.

Was das für das Geld bedeutet

In einem Unternehmen ist das Gehalt Verhandlungssache, und Ihre Angabe in der Bewerbung ist ein Ausgangspunkt. In einer Behörde ist es das nicht: Die Entgeltgruppe folgt aus den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, und die Stelle ist meist schon in der Ausschreibung mit ihrer Entgeltgruppe benannt. Verhandelbar ist allenfalls die Stufenzuordnung, wenn einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird.

Das ist ein Nachteil für Verhandlungsstarke und ein Vorteil für alle anderen, weil niemand schlechter gestellt wird, nur weil er nicht gefragt hat. Der Beitrag zu öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft geht auf die Systematik ein; wie Sie in der Privatwirtschaft eine Zahl bilden, steht im Beitrag zur Gehaltsvorstellung.

Wo die Unterschiede verschwimmen

Nicht jeder öffentliche Arbeitgeber ist eine Behörde im engeren Sinn. Kommunale Eigenbetriebe, Stadtwerke, Sparkassen, Kliniken in öffentlicher Trägerschaft und Zweckverbände arbeiten teils nach Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes und teils nach eigenen, und ihre Auswahlverfahren liegen zwischen beiden Welten.

Woran Sie es erkennen: Steht in der Ausschreibung eine Entgeltgruppe, gilt ein Tarifvertrag. Steht ein Hinweis auf die Beteiligung des Personalrats oder auf die Bestenauslese, handelt es sich um ein förmliches Verfahren. Steht beides nicht, bewerben Sie sich wie bei einem Unternehmen. Welche Stellen im Feld gerade zu haben sind, zeigt die Liste der offenen Stellen.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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