Die Angst vor der zu hohen Zahl ist größer als das Risiko
Die verbreitete Sorge lautet, eine zu hohe Gehaltsvorstellung führe zur sofortigen Aussortierung. Das kommt vor, aber seltener, als angenommen wird, und es hängt daran, wie weit die Zahl vom Budget entfernt liegt.
Wer zehn Prozent über dem liegt, was der Arbeitgeber vorgesehen hat, wird in aller Regel trotzdem eingeladen. Die Zahl ist für den Arbeitgeber eine Information über Ihre Selbsteinschätzung, nicht ein Angebot, das er annehmen oder ablehnen muss. Im Gespräch wird sie dann angesprochen, meist mit dem Satz, der Rahmen sehe etwas anderes vor – und damit beginnt eine Verhandlung, die Sie ohne die Zahl gar nicht hätten.
Wer fünfzig Prozent darüber liegt, wird nicht eingeladen, und zwar nicht aus Ärger, sondern weil die Abweichung bedeutet, dass eine Seite die Stelle falsch eingeschätzt hat. Das ist der Fall, gegen den eine ordentliche Recherche schützt; woher die Vergleichswerte kommen, steht im Beitrag zur Gehaltsvorstellung in der Bewerbung.
Die zu niedrige Zahl ist das teurere Problem
Eine zu niedrige Angabe hat keine sichtbare Folge – und genau das macht sie gefährlich. Kein Arbeitgeber ruft an, um Ihnen mitzuteilen, dass Sie zu wenig verlangt haben. Er nimmt die Zahl als Obergrenze und schreibt sie in den Vertrag, manchmal mit einem kleinen Aufschlag, damit sie nicht wie eine Punktlandung aussieht.
Der Schaden endet nicht beim ersten Gehalt. Prozentuale Erhöhungen setzen darauf auf, ein späterer Wechsel wird an diesem Wert gemessen, und in vielen Häusern gibt es Gehaltsbänder, aus denen man sich innerhalb weniger Jahre nicht mehr heraus verhandelt. Wer bei einer Sachbearbeitungsstelle zweitausend Euro im Jahr zu niedrig ansetzt, gibt diesen Betrag nicht einmal ab, sondern in jedem Folgejahr erneut.
Deshalb der praktische Rat: Wenn Sie zwischen zwei Zahlen schwanken, nehmen Sie die höhere. Die Korrektur nach unten ist im Gespräch jederzeit möglich, die nach oben fast nie.
Was Arbeitgeber mit der Angabe tatsächlich machen
Drei Dinge, und es hilft zu wissen, welche.
Erstens: sortieren. In Verfahren mit vielen Bewerbungen wird die Zahl als Filter benutzt, um die Liste zu kürzen. Das ist der Fall, in dem eine deutlich zu hohe Angabe schadet, ohne dass Sie je davon erfahren.
Zweitens: einordnen. Die Zahl wird mit dem verglichen, was Kolleginnen und Kollegen auf vergleichbaren Stellen verdienen. Eine Angabe, die über dem liegt, was ein langjähriger Mitarbeiter bekommt, erzeugt ein Problem, das mit Ihrer Qualifikation nichts zu tun hat – in vielen Häusern ist die interne Gehaltsstruktur das eigentliche Hindernis.
Drittens: verhandeln. Die genannte Zahl ist der Ausgangspunkt, und der Arbeitgeber wird versuchen, darunter abzuschließen. Rechnen Sie damit, dass Ihr erster Betrag nicht der letzte ist – aber auch damit, dass die Bewegung selten groß ist.
Wie Sie eine genannte Zahl noch bewegen
Sie können eine im Anschreiben genannte Zahl im Gespräch anpassen, wenn sich die Grundlage geändert hat. Das ist keine Ausrede, sondern häufig die Wahrheit: Eine Ausschreibung nennt selten den vollständigen Aufgabenzuschnitt, und im Gespräch kommt regelmäßig etwas hinzu – Vertretung der Teamleitung, ein zusätzliches Fachgebiet, Verantwortung für ein System, Ausbildungsbeauftragung.
Der brauchbare Satz dazu ist sachlich: „Ich bin bei meiner Angabe von der Beschreibung in der Anzeige ausgegangen. Nach dem, was Sie geschildert haben, gehören die Mahnbearbeitung und die Einarbeitung der Auszubildenden dazu. Das verschiebt meine Einschätzung nach oben." Damit begründen Sie die Änderung mit einem neuen Sachverhalt und nicht mit einem Sinneswandel.
Umgekehrt gilt: Wenn sich herausstellt, dass die Stelle enger ist als gedacht, dürfen Sie nach unten gehen – aber nur, wenn Sie die Stelle trotzdem wollen. Eine Zahl, die Sie sich abhandeln lassen, ohne überzeugt zu sein, wird nach einem halben Jahr zur Kündigungsüberlegung.
Wenn keine Einigung zustande kommt
Es gibt Stellen, deren Rahmen nicht zu Ihrer Vorstellung passt, und das ist kein Scheitern, sondern ein Ergebnis. Fragen Sie in diesem Fall nach zwei Dingen, bevor Sie absagen. Erstens, ob der Rahmen fest ist oder an eine Eingruppierung gebunden – wo ein Tarifvertrag oder eine Entgeltordnung gilt, ist er fest, und dann ist weiteres Verhandeln aussichtslos. Zweitens, ob eine Überprüfung nach der Probezeit oder nach einem Jahr zugesagt werden kann, verbindlich und im Vertrag.
Wenn beides nicht trägt, sagen Sie ab – und zwar sofort und ordentlich; wie das geht, steht im Beitrag zur eigenen Absage an den Arbeitgeber.
Der Sonderfall: gebundene Vergütung
In einem Teil des Feldes gibt es diese Verhandlung gar nicht. Wo nach TVöD oder einem anderen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes eingestellt wird, folgt die Entgeltgruppe aus den Tätigkeitsmerkmalen der Entgeltordnung, und verhandelbar ist allenfalls die Stufenzuordnung, wenn einschlägige Berufserfahrung anerkannt wird. Wer aus der Privatwirtschaft dorthin wechselt, sollte das vorher wissen; die Unterschiede behandelt der Beitrag zu öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft. Die Größenordnungen im Feld finden Sie unter Gehalt.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.