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Bewerbung

Deckblatt: wann es hilft, wann es stört und was daraufgehört

Ein Deckblatt ist kein Bestandteil der Bewerbung, sondern eine zusätzliche Seite. Wann sie eine Mappe ordnet, warum sie im Onlineverfahren fast immer schadet und welche vier Angaben genügen, wenn Sie sich dafür entscheiden.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Was ein Deckblatt ist

Ein Deckblatt ist die erste Seite einer Bewerbungsmappe und enthält in der Regel vier Angaben: das Wort „Bewerbung" mit der gesuchten Stelle, Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten und – wenn Sie eines verwenden – das Bewerbungsfoto. Es ist kein vorgeschriebener Bestandteil. Niemand verlangt es, niemand vermisst es, und es gibt keine Auswahlentscheidung, die an seinem Fehlen scheitert.

Damit ist die Grundfrage beantwortet, und die interessantere lautet: Wann nützt es trotzdem? Die Antwort hängt daran, wie Ihre Unterlagen beim Empfänger ankommen – als gebundene Mappe, als einzelne Datei oder als Feldeingabe in einem Bewerbungsportal.

Der Fall, in dem es hilft

Ein Deckblatt ordnet, wenn eine Mappe umfangreich ist und aus mehreren Teilen besteht. Das ist typischerweise die postalisch versandte oder als ein zusammenhängendes PDF verschickte Bewerbung mit Anschreiben, Lebenslauf und einer Reihe von Anlagen – Abschlusszeugnis, Arbeitszeugnisse, Fortbildungsnachweise. Wer davon acht oder zehn Seiten zusammenstellt, gibt dem Stapel mit einer ersten Seite einen Kopf: Man sieht auf einen Blick, wessen Unterlagen das sind und worum es geht.

In Büroberufen kommt ein zweiter Grund hinzu. Ein Deckblatt ist ein gestaltetes Dokument, und wer eines abliefert, das sauber ausgerichtet, einheitlich gesetzt und typografisch ruhig ist, hat eine kleine Arbeitsprobe abgegeben, bevor der erste Satz gelesen ist. Der umgekehrte Fall gilt allerdings genauso – dazu gleich mehr.

Wenn Sie ein Foto verwenden, ist das Deckblatt außerdem der Ort, an dem es am wenigsten stört: Es steht dann nicht im Lebenslauf und drängt sich nicht neben die Daten. Was für und gegen ein Foto spricht, steht im Beitrag zu Pflicht und AGG.

Der Fall, in dem es schadet

Im Onlineverfahren schadet es fast immer. Bewerbungsportale zerlegen die Mappe in Felder und Uploads: Name, Anschrift und Kontaktdaten tippen Sie ohnehin ein, und für die Dateien gibt es getrennte Felder für Anschreiben, Lebenslauf und Zeugnisse. Ein Deckblatt wiederholt dann Angaben, die bereits im Formular stehen, und belegt einen Uploadplatz, der für etwas anderes vorgesehen ist. Wer es in dieselbe Datei wie den Lebenslauf legt, erreicht, dass die sichtende Person erst blättern muss, bevor sie das sieht, was sie sucht.

Ein zweiter Schadensfall betrifft die Gestaltung. Vorlagen aus dem Netz bringen farbige Balken, Kästen mit Kompetenzbalken und Schriftmischungen mit, die in einer Verwaltungs- oder Kanzleibewerbung fremd wirken. Und sie bringen eine Fehlerquelle mit: Wer eine Vorlage nur teilweise überschreibt, hinterlässt Platzhalter. Ein Deckblatt mit einem stehengebliebenen Mustertext ist der schlechteste denkbare erste Eindruck – aus Gründen, die der Beitrag zu Rechtschreibung und Form als Eignungsmerkmal ausführt.

Was daraufgehört

Wenn Sie sich dafür entscheiden, halten Sie es kurz. Das Wort „Bewerbung" mit der Bezeichnung der Stelle genau so, wie sie in der Ausschreibung steht, gegebenenfalls mit der Kennziffer. Ihr Vor- und Nachname. Ihre Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. Optional das Foto.

Was nicht daraufgehört: eine Inhaltsübersicht der Mappe, ein Motto, eine Selbstbeschreibung, Kompetenzdiagramme, das Logo des Arbeitgebers. Das Logo verdient einen eigenen Satz, weil es häufiger vorkommt, als man denkt: Es ist fremdes Kennzeichen, seine Verwendung ist rechtlich nicht unproblematisch, und es erzeugt den Eindruck, die Bewerbung sei bereits Teil der Hauspost.

Die Schrift ist dieselbe wie im Rest der Unterlagen, die Ränder sind dieselben, und die Seite trägt keine Seitenzahl. Ein Deckblatt, das sich vom Lebenslauf typografisch unterscheidet, macht aus zwei Dokumenten zwei fremde Dokumente.

Die Entscheidung in drei Fragen

Fragen Sie sich der Reihe nach: Wird die Bewerbung als zusammenhängendes Dokument gelesen oder über ein Formular erfasst? Umfasst die Mappe mehr als vier oder fünf Seiten? Und haben Sie eine Vorlage, die zum Rest Ihrer Unterlagen passt, ohne dass Sie etwas hinzuerfinden müssen?

Drei Mal ja – dann spricht nichts dagegen. Ein Nein bei der ersten Frage genügt, um darauf zu verzichten. Und wenn Sie unsicher sind, lassen Sie es weg: Eine Bewerbung ohne Deckblatt ist vollständig, eine mit einem schlechten Deckblatt ist es nicht.

Der öffentliche Dienst ist ein Sonderfall

Verwaltungen arbeiten mit Bewerbungsbögen und Auswahlvermerken, und die Unterlagen werden dort in einer festgelegten Reihenfolge abgeheftet. Ein Deckblatt fügt dieser Ordnung nichts hinzu und wird in vielen Häusern schlicht abgetrennt. Was bei einer Bewerbung an eine Behörde sonst noch anders läuft, steht im Beitrag zur Bewerbung bei Behörde oder Unternehmen. Wer sich auf Stellen in der Verwaltung bewirbt, spart sich die Seite also in der Regel.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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