Der gefragteste Beruf des Feldes
Unter den 1.722 Anzeigen dieses Portals ist die Rechtsanwaltsfachangestellte mit 82 Ausschreibungen der häufigste einzelne Beruf – vor der Personalsachbearbeitung und der Assistenz der Geschäftsführung. Das ist ein Bewerbermarkt, und viele Kanzleien wissen das.
Trotzdem werden Bewerbungen aussortiert, und der Grund liegt fast immer an derselben Stelle: Sie beschreiben allgemeine Bürotätigkeiten und lassen das aus, was den Beruf ausmacht. Eine Kanzlei sucht keine Bürokraft, die auch juristische Post bearbeitet. Sie sucht jemanden, der Fristen rechnet, Kosten abrechnet und Akten führt.
Die vier Punkte, auf die geschaut wird
Kostenrecht. Die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz ist die anspruchsvollste und die am schlechtesten zu ersetzende Fertigkeit im Kanzleisekretariat. Gegenstandswert, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr, Einigungsgebühr, Auslagen, Anrechnung – wer damit gearbeitet hat, schreibt es hin, mit den Rechtsgebieten, in denen er abgerechnet hat. Wer es nicht kann, schreibt ebenfalls hin, was er kann, und lässt die Lücke sichtbar; sie wird ohnehin im Gespräch geprüft.
Fristen. Die Fristenkontrolle ist die Stelle, an der ein Fehler eine Haftung auslöst. Nennen Sie, ob Sie einen Fristenkalender geführt haben, ob mit Vorfristen gearbeitet wurde und in welchem System. Wer die Unterscheidung zwischen Notfristen und anderen Fristen benennen kann, zeigt damit mehr als mit drei Sätzen über Sorgfalt.
Das besondere elektronische Anwaltspostfach. Über das beA läuft der Schriftverkehr mit den Gerichten. Erfahrung damit – Versand, Empfang, Prüfung der Eingangsbestätigung, Umgang mit Signaturen und Rechten – ist ein Punkt, den viele Bewerbungen nicht erwähnen, obwohl er in der Ausschreibung steht.
Die Kanzleisoftware. Nennen Sie sie beim Namen, samt der Module, mit denen Sie gearbeitet haben. Der Beitrag zur Fachsoftware in der Bewerbung erklärt, warum eine genaue Angabe hier mehr wert ist als anderswo.
Das Rechtsgebiet gehört dazu
Eine Kanzlei für Familienrecht arbeitet anders als eine für Insolvenzrecht, und beide anders als eine, die Verkehrsunfälle bearbeitet. Unterschiede gibt es in den Fristen, im Kostenrecht, in der Aktenmenge, im Mandantenkontakt und darin, wie viel Zwangsvollstreckung anfällt.
Deshalb gehört in Ihren Lebenslauf, in welchen Rechtsgebieten Sie gearbeitet haben, und zwar zu jeder Station einzeln. Eine Bewerberin, die drei Jahre Arbeitsrecht und zwei Jahre Mietrecht gemacht hat, ist für eine arbeitsrechtliche Kanzlei eine andere Kandidatin als eine mit fünf Jahren allgemeiner Zivilsachen – und das erkennt niemand, wenn es nicht dasteht.
Wenn Sie in ein neues Rechtsgebiet wechseln, sagen Sie das offen. Kanzleien rechnen mit Einarbeitung; sie rechnen nicht damit, dass jemand so tut, als bräuchte er keine.
Die Verschwiegenheit ist kein Nebenpunkt
In einer Kanzlei arbeiten Sie an Unterlagen, deren Inhalt strafbewehrt geschützt ist. § 203 des Strafgesetzbuchs stellt die unbefugte Offenbarung fremder Geheimnisse unter Strafe und erfasst in Absatz 1 ausdrücklich Rechtsanwälte; Absatz 4 erstreckt die Strafbarkeit auf mitwirkende Personen – also auf die Beschäftigten der Kanzlei – und verpflichtet den Berufsträger, sie zur Geheimhaltung anzuhalten. Dazu tritt die berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht aus der Bundesrechtsanwaltsordnung.
Für die Bewerbung heißt das zweierlei. Erstens werden Sie zu Beginn schriftlich verpflichtet; das ist keine Formalie, sondern eine Rechtspflicht mit Folgen. Zweitens gilt sie schon vorher: Wer im Vorstellungsgespräch aus Fällen des bisherigen Arbeitgebers erzählt, um Erfahrung zu belegen, hat sich in genau dem Punkt disqualifiziert, auf den es ankommt. Beschreiben Sie Fallarten, nicht Fälle.
Große und kleine Kanzleien
In einer Kanzlei mit zwei Berufsträgern machen Sie alles: Post, Telefon, Akte, Frist, Kosten, Mandantenempfang, Buchhaltung. In einer mit dreißig Anwälten gibt es Sekretariate, ein Kostenteam, eine Buchhaltung, eine Büroleitung und möglicherweise eine Poststelle. Beides hat Vor- und Nachteile, und Sie sollten wissen, welches Sie suchen, bevor Sie schreiben.
Für die Bewerbung ist der Unterschied praktisch: Bei kleinen Kanzleien schreiben Sie an die Berufsträger, bei großen an das Kanzleimanagement oder die Personalabteilung. Wie Sie den richtigen Empfänger ermitteln, steht im Beitrag zum Finden des Adressaten – und Initiativbewerbungen sind hier ungewöhnlich aussichtsreich, weil viele Kanzleien erst ausschreiben, wenn jemand bereits gekündigt hat.
Was das Gespräch bringt
Rechnen Sie mit fachlichen Fragen, die überprüfbar sind: eine Gebührenberechnung, eine Fristberechnung, die Frage, was bei einem Fristversäumnis zu tun ist. Das ist kein Prüfungsgespräch, sondern eine Vergewisserung – in einem Beruf, in dem Fehler Haftung auslösen, wird niemand allein aufgrund von Unterlagen eingestellt. Was in solchen praktischen Teilen sonst noch verlangt wird, beschreibt der Beitrag zur Arbeitsprobe im Vorstellungsgespräch.
Und fragen Sie Ihrerseits nach der Aktenzahl je Mitarbeiterin, nach der Verteilung zwischen Sekretariat und Kostenwesen und danach, wer die Fristen kontrolliert. Das sind die Fragen, an denen Sie erkennen, wie dort gearbeitet wird. Wer sich vorab ein Bild vom Berufsbild machen will, findet es im Beitrag zu den Rechtsanwaltsfachangestellten.
Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.