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Karriere

Weiterbildung im Büro: Fachwirt, Fachkaufmann, Bilanzbuchhalter

Über der kaufmännischen Ausbildung liegt eine geordnete Fortbildungsebene mit bundesrechtlich geregelten Prüfungen. Welche Abschlüsse es gibt, was sie tatsächlich bewirken, was sie kosten und woran die berufsbegleitende Vorbereitung meistens scheitert.

4 Min. Lesezeit von Steven Schulz

Eine geordnete Ebene über der Ausbildung

Im kaufmännischen Bereich gibt es etwas, das viele Felder nicht haben: eine geregelte Fortbildungsebene. Über der Ausbildung liegen Prüfungen, die durch Rechtsverordnung geregelt und von den Kammern abgenommen werden. Sie heißen Fortbildungsprüfungen, sie führen zu geschützten Abschlussbezeichnungen, und sie sind bundesweit vergleichbar – anders als ein Zertifikat eines beliebigen Anbieters.

Das ist der wesentliche Unterschied, auf den es bei der Auswahl ankommt. Ein Lehrgang kann fachlich hervorragend sein; ohne eine geregelte Prüfung am Ende ist sein Abschluss aber eine Bescheinigung über Teilnahme und keine über Können.

Die Fachwirtebene

Der Fachwirt ist die erste Stufe darüber. Es gibt ihn in mehreren Richtungen, und die Wahl entscheidet über das Profil.

Der Wirtschaftsfachwirt ist die breiteste Variante und deckt Betriebswirtschaft, Rechnungswesen, Recht, Personal und Führung ab. Der Fachwirt für Büro- und Projektorganisation zielt auf die Organisation von Abläufen und Projekten. Daneben gibt es branchengebundene Varianten – Handelsfachwirt, Industriefachwirt, Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen –, die in ihrer Branche mehr wert sind und außerhalb weniger.

Ihr gemeinsamer Zweck: Sie qualifizieren für Aufgaben zwischen Sachbearbeitung und Leitung – Teamleitung, Bereichsverantwortung, Projektsteuerung. Im Deutschen Qualifikationsrahmen sind sie auf derselben Stufe eingeordnet wie ein Bachelorabschluss, was für die Zulassung zu weiterführenden Wegen von Bedeutung sein kann.

Die Fachkaufleute

Parallel zur Fachwirtebene stehen die Fachkaufleute, und sie sind der schmalere, tiefere Weg: nicht Breite über den ganzen Betrieb, sondern ein Funktionsbereich.

Für dieses Feld sind zwei von Bedeutung. Die geprüfte Personalfachkauffrau ist der klassische Aufstiegsabschluss aus der Personalsachbearbeitung; sie deckt Personalarbeit, Arbeitsrecht, Entgelt und Personalentwicklung ab. Und die Fachkraft- beziehungsweise Fachkaufmannsabschlüsse im Rechnungswesen führen in die Buchhaltung.

Wer in einem Funktionsbereich bleiben will, ist hier besser aufgehoben als beim Fachwirt. Wer den Bereich wechseln will, umgekehrt.

Der Bilanzbuchhalter

Der geprüfte Bilanzbuchhalter ist der anspruchsvollste dieser Abschlüsse und zugleich derjenige mit der klarsten Marktwirkung. Er befähigt dazu, Jahresabschlüsse nach Handels- und Steuerrecht zu erstellen, die Buchführung zu organisieren und die betriebliche Steuerarbeit zu führen.

Zwei Dinge sollte man vorher wissen. Erstens ist die Prüfung anspruchsvoll und wird nicht von allen im ersten Anlauf bestanden. Zweitens setzt sie einschlägige Berufspraxis voraus – sie ist kein Einstieg in die Buchhaltung, sondern ein Aufstieg innerhalb der Buchhaltung.

Wer aus der allgemeinen Sachbearbeitung kommt, geht deshalb in der Regel über eine Zwischenstufe: erst Finanzbuchhaltung in der Praxis, dann die Fortbildung. Der Beitrag zu den Spielarten der Sachbearbeitung beschreibt, über welche Zuschnitte dieser Weg führt.

Der Sonderweg in der Verwaltung

In der öffentlichen Verwaltung gilt eine eigene Systematik. Dort führen die Lehrgänge der Studieninstitute und Verwaltungsakademien weiter, je nach Land Angestellten- oder Beschäftigtenlehrgang I und II genannt; der zweite führt zur Verwaltungsfachwirtin. Diese Abschlüsse sind Landesrecht und nicht durch eine Bundesverordnung geregelt, und sie wirken fast ausschließlich innerhalb des öffentlichen Dienstes.

Für Beschäftigte dort sind sie trotzdem der wirksamste Weg, weil sie unmittelbar an die Eingruppierung anschließen: Sie eröffnen Stellen, die ohne sie nicht erreichbar wären. Der Beitrag zu den Verwaltungsfachangestellten ordnet das ein, und der Beitrag zu öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft erklärt, warum eine Höhergruppierung dort an die Tätigkeit und nicht an den Abschluss geknüpft ist.

Kosten, Zeit und Förderung

Diese Fortbildungen dauern berufsbegleitend in der Regel zwischen anderthalb und drei Jahren und kosten vierstellige Beträge. Für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren gibt es das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz, verbreitet Aufstiegs-BAföG genannt, das aus einem Zuschuss- und einem Darlehensanteil besteht; Einzelheiten und Höchstbeträge erfragen Sie bei der zuständigen Stelle Ihres Landes. Daneben gibt es Förderprogramme der Länder und Zuschüsse der Arbeitgeber.

Der Punkt, an dem eine berufsbegleitende Fortbildung am häufigsten scheitert, ist weder das Geld noch der Stoff, sondern die Zeit. Rechnen Sie ehrlich, wie viele Abende und Samstage Sie über zwei Jahre aufbringen können, und klären Sie vor der Anmeldung mit dem Arbeitgeber, ob Prüfungstage freigestellt werden.

Was der Abschluss tatsächlich bewirkt

Zwei Wirkungen sind belegbar, eine dritte nicht.

Belegbar ist erstens, dass er formale Hürden nimmt: Wo eine Ausschreibung eine Fortbildung verlangt, kommt man ohne sie nicht in die Auswahl. Belegbar ist zweitens, dass er den Zugang zu Aufgaben öffnet, die sonst nicht übertragen werden – Führung, Abschlussarbeiten, Rechtsanwendung.

Nicht belegbar ist eine bestimmte Gehaltswirkung. Sie hängt davon ab, ob die neue Aufgabe tatsächlich übertragen wird; ein Abschluss allein verändert in keinem System das Entgelt. Wer die Fortbildung beginnt, sollte deshalb vorher fragen, welche Stelle danach erreichbar wäre – und nicht darauf vertrauen, dass sich das ergibt.

Wenden Sie das direkt an: Im Stellenmarkt stehen die offenen Stellen dieses Berufs, und zu jedem Beruf finden Sie die Aufgaben und die üblichen Gehälter daneben.

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